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Sie möchten Ihre Website bzw. Webprojekt verkaufen?

Welche Webprojekte kaufen wir?

Wir suchen Webprojekte bzw. Webseiten aus nachfolgenden Branchen:

  • Politik / Recht

  • PR / Marketing / Presseportale

  • Garten / Haus

  • Bildung

  • Branchenbücher

Es kommt dabei nicht unbedingt darauf an, dass Ihre Webseite viele Besucher oder Umsatz hat. Nur eine reine Domain ohne Inhalte möchten wir nicht kaufen. Es muss also schon ein Webprojekt sein.


 

Welchen Projekttypus suchen wir?

Wir suchen vor allem, aber nicht ausschließlich Webprojekte, die auf nachfolgende Weise konvertieren:

  • Content-Projekte, die über Werbung finanziert sind;

  • Webprojekte, die sich über Abonnements finanzieren;

  • Webprojekte, die virtuelle Dienstleistungen online verkaufen;

  • Wir suchen Online-Marktplätze.

Wir suchen keine Online-Shops.


 

Was ist Ihr Webprojekt wert?

Die Frage beschäftigt sicher viele Webmaster, die ihr Webprojekt verkaufen wollen. Nachfolgende Punkte sind ausschlaggebend für den Kaufpreis:

  • Umsatz: Letzte 12 Monate, oft wird auch der Jahresschnitt der letzten 3 Jahre angesetzt;

  • Gewinn: Letzte 12 Monate, oft wird auch der Schnitt der letzten 3 Jahre angesetzt,

  • Besucherzahlen: nach Google Analytics, mind. Letzte 12 Monate, Tendenz?;

  • Sichtbarkeit: Entwicklung nach SISTRIX, Strafen von Google erkennbar?;

  • Qualität der Programmierung: Ist es ein Custom-Projekt? Software von der Stange? Gibt es eine Dokumentation? Wir kaufen ausschließlich Projekte auf PHP/MySQL und html/CSS – Basis;

  • Qualität des Contents: Welche und wie viele unique Texte/ Inhalte (Bilder/Videos?) gibt es?

  • Evtl. noch Newsletter-/ oder Facebookfanpage-Teilnehmeranzahl

Hier können oft Google Adsense oder Adserverstatistiken herangezogen werden. Auch die Paypal- und Kreditkartenumsätze sind relativ einfach auszuwerten.

Aus all diesen Werten ergibt sich dann ein Kaufpreis.


 

Ihr Webprojekt in gute Hände abgeben

Wir wissen selbst als Webseitenbetreiber, dass neben der finanziellen Seite, das eigene „Baby“ am liebsten in gute Hände gelangen soll. Oft hat man nach vielen anstrengenden Jahren des Aufbaus des eigenen Webprojekts seine Webseiten wirklich lieb gewonnen und möchte, dass dieses auch verantwortungsvoll und professionell weiter betrieben wird. Vielen ist dies sogar das Wichtigste.

Dies können wir Ihnen auf jeden Fall garantieren:

  • Eigene full-managed und firewallgeschützte High-End-Server mit Standort Deutschland;

  • Wir haben selbst schon erfolgreiche Webprojekte wie www.Juraforum.de (über 20 Mio. Visits pro Jahr) oder www.openpr.de (über 800.000 Pressemitteilungen online) etabliert;

  • Eigene inhouse Mitarbeiter für Support, Content, SEO und Webentwicklung;

  • Rechtsanwalt als Geschäftsführer und damit alle juristischen Fallstricke im Griff;

  • Über 15 Jahre Erfahrung mit Webprojekten.


 

Jetzt mit uns Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme:

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Umsatz letzte 12 Monate:
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Kaufvertrag für Webprojekt / Website Muster

Nachfolgend bieten wir ein kostenloses Muster zum Verkauf von umfangreichen Webprojekten. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir leider keine Gewähr übernehmen. Zudem empfiehlt es sich vor Unterzeichnung des Vertrags einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da dieses Gebiet eine umfangreiche Materie ist und die Vorlage für Ihre Situation ggf. angepasst werden muss.

⇩ Kaufvertrag herunterladen




Kaufvertrag für ein Webprojekt / eine Website

 

Zwischen

Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt,

 

- im Folgenden „Verkäufer“ genannt -

und der

 

Muster GmbH, Vorlagenweg 1, 12345 Vorlagenstadt;

 

- im Folgenden „Käufer“ genannt -

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

 

§ 1 Kaufgegenstand

Kaufgegenstand ist die entgeltliche Übertragung des Internetprojektes „NAME DES PROJEKTS“ (im folgenden „Projekt“ genannt) vom Verkäufer auf den Käufer. Der Vertrag über das Projekt beinhaltet nachfolgende Kaufgegenstände:

  • Domains (§ 2 des Vertrags);

  • Wortmarke, eingetragen beim DPMA (§ 3 des Vertrags);

  • Individualsoftware (§ 4 des Vertrags);

  • Webdesign, Logo, Texte/Bilder (§ 5 des Vertrags);

  • Kundenstamm (§ 6 des Vertrags);

  • Einweisung/Schulung bzgl. der Software/Webseite (§ 7 des Vertrags).

Das Projekt verzeichnete laut Google Analytics im Jahre 2017 2,5 Mio.Visits. Der Käufer wird den Google Analytics Account übernehmen.



§ 2 Domains

(1) Folgende Domains (nachfolgend „Domains“ genannt) sind Kaufgegenstand:

Musterprojekt.DE

Muster-projekt.DE

(2) Verkäufer und Käufer verpflichten sich nach Bezahlung des Kaufpreises nach § 8 dieses Vertrags, alle für den Inhaberwechsel und/oder den Providerwechsel der Domains erforderlichen Mitwirkungshandlungen ohne schuldhaften Verzug nachzukommen, insbesondere entsprechende Dokumente beizubringen, zu unterzeichnen und einzureichen, sowie empfangene e-Mails mit darin enthaltenen Bestätigungscode fristgerecht zu bearbeiten und zu bestätigen. Die Übertragung der Domains gilt als erfolgreich, sobald der Käufer bei der zuständigen Registrierungsstelle als Domaininhaber geführt wird (z.B. in der WHOIS-Datenbank der DENIC eG). Mit Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer erteilt der Verkäufer die unwiderrufliche Zustimmung zur Übertragung der Domains auf den Käufer.

(3) Der Verkäufer sichert darüber hinaus zu, dass ihm keine Rechtsmängel bezüglich der Registrierung und Aufrechterhaltung der Domains, insbesondere durch Dritte geltend gemachte Ansprüche aus Kennzeichenrechten bis zum Zeitpunkt des Vertragsschusses bekannt sind.


 

§ 3 Wortmarke

(1) Der Verkäufer ist Inhaber der unter folgender Register-Nummer / Aktenzeichen registrierten Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA):

MUSTERMARKE (Registernummer beim DPMA: 123456789)

(2) Die Marke wurde am 01.01.2000 beim DPMA angemeldet. Am 01.05.2000 wurde die Marke ins Markenregister des DPMA eingetragen.

(3) Der Verkäufer erklärt, dass ihm kein Widerspruch oder Löschungsantrag gegen die Marke bekannt ist.

(4) Der Verkäufer überträgt die Rechte an der eingetragenen Marke auf den Käufer, der die Rechtsübertragung annimmt. Der Rechtsübergang betrifft alle für die Marke bei Anmeldung angegebenen, bzw. bereits eingetragenen Waren und Dienstleistungen.

(5) Antrag auf Vermerk / Registereintrag des Rechtsübergangs beim DPMA:

Verkäufer und Käufer verpflichten sich gemeinsam zusammenzuwirken, damit der Rechtsübergang der Marke beim Patentamt ohne weitere Verzögerung in Register eingetragen, bzw. bei der Anmeldung vermerkt und der vorliegende Vertrag erfüllt werden kann. Dazu gehört insbesondere, dass das vom DPMA bereitgestellte Antragsformular ausgefüllt, von beiden Parteien unterschrieben und dem DPMA nebst ggf. zusätzlich erforderlicher Anlagen übersandt wird. Insbesondere verpflichtet sich der Käufer, dem DPMA nach Eingang des Kaufpreises unverzüglich in einer vom DPMA akzeptierter Form mitzuteilen, dass er dem Rechtsübergang der Marke auf den Käufer zustimmt.

 

§ 4 Individualsoftware

(1) Der Käufer kauft die Individualsoftware (nachfolgend „Software“ genannt) des Projektes.

(2) Der Verkäufer muss dem Käufer sämtliche zum Projekt gehörenden Daten, die für die Inbetriebnahme und Funktion des Projekts nötig sind, übereignen. Dies umfasst insbesondere die auf dem Server befindlichen Dateien und Daten und auch die Dateien und Daten, die lokal durch den Verkäufer gespeichert sind und direkt mit dem Projekt verknüpft sind.

(3) Der Verkäufer hat sämtliche zum Betrieb nötigen Benutzernamen, Passwörter und Benutzerkonten herauszugeben. Die Übertragung der Daten geschieht konkret dadurch Übersendung per Datenträger, E-Mail oder SSH/FTP-Download.

(4) Der Käufer erwirbt mit Bezahlung des Kaufpreises (§ 8 dieses Vertrags) ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbares, übertragbares, dauerhaftes, unwiderrufliches und unkündbares Recht an der Software vom Projekt in jeder Form ein. Gegenstand ist die individuell nach Vorgaben des Verkäufers erstellte Software, insbesondere mit Kunden-Datenbank, Bestell-/Abrechnungs-/Administrationswesen und Schnittstellen.

(5) Die Nutzungsrechtseinräumung bezieht sich insbesondere

  • auf den Objekt- und Quellcode der Software, insbesondere in PHP, XHTML und MySQL, in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen und die zugehörigen Dokumentationen sowie

  • auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Muster, Konzepte und Beschreibungen.

(6) Für innerhalb der Software implementierte Elemente Dritter, insbesondere Software, Bibliotheken, Grafiken, Datenbanken, Inhalte und Vorlagen gelten die jeweils hierfür gültigen Lizenzbestimmungen der Drittanbieter.

(7) Darüber hinaus hat der Käufer insbesondere das Recht, die erstellte Software im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form

  • zu nutzen, das heißt insbesondere, diese dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden;

  • zu vermieten, zu verkaufen, zu verschenken oder auf andere Weise abzugeben;

  • abzuändern, zu ergänzen, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten;

  • auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen;

  • auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und öffentlich wiederzugeben und zugänglich zu machen, auch durch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger;

  • zur Verwendung auf oder anlässlich von Messen, Ausstellungen, Festivals und auf Wettbewerben sowie für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke zu nutzen;

  • in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf FTP, SSH, WWW, Gopher) einzusetzen und vergleichbaren Abrufdiensten öffentlich wiederzugeben oder Nutzern zum Abruf bereitzuhalten, einschließlich des Rechts, die Software, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen;

  • ganz oder teilweise auf Datenträgern zu vervielfältigen sowie zwecks Digitalisierung in den Arbeitsspeicher zu laden;

  • durch Dritte nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen;

  • nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen;

  • zu archivieren;

  • zu drucken im Rahmen der üblichen Nutzung elektronischer Medien;

  • in allen Medien unbeschränkt zu bewerben und zu Werbezwecken Ausschnitte, Inhaltsangaben, Bildmaterial und Trailer bis zu einer Länge von drei Minuten herzustellen, zu verbreiten und zu senden;

  • zugänglich zu machen;

  • zu verbreiten.

(8) Diese vorgenannten Rechte bestehen unabhängig davon, ob die Nutzung durch Nutzer in offenen oder durch Benutzergruppen in geschlossenen Netzen erfolgt.

(9) Das Nutzungsrecht ist gegenständlich unbeschränkt und erstreckt sich auf alle Medien gleich welcher Art. Das Nutzungsrecht umfasst auch alle digitalen und analogen Methoden zur Übertragung und zum Herunterladen, besonders durch Kabel-, Funk- (über stationäre Antennenanlagen) und Mikrowellenübertragung, sowie jede andere Methode oder jedes andere Übertragungsverfahren (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf GSM, GPRS und UMTS etc.), Satellitenübertragung, Direkt-Ausstrahlung, unter Verwendung aller bekannten Protokolle und (Programmier-)Sprachen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf TCP-IP, IP, HTTP, WAP, I-Mode, HTML, XML, e-book, etc.) sowie aller Empfangsvorrichtungen wie PCs, Computernetzwerke, Taschen-PCs, e-books, Autoradios, Mobiltelefone und andere Endgeräte. Die Nutzung der Software durch Servicetelefonnummern ist hiervon umfasst.

(10) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Im Hinblick auf unbekannte künftige Nutzungsarten im Zusammenhang mit der Software räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen ein.

(11) Bei der Nutzung der Software ist keine Urheberbezeichnung anzubringen.

(12) Der Käufer ist zur Übertragung aller vorgenannten Nutzungsrechte an der Software, im Ganzen oder teilweise, an Dritte – einschließlich der Übertragung dieses Rechts zur Übertragung – ohne Zustimmung des Verkäufers berechtigt.

(13) Die hier festgelegten Vereinbarungen erfolgen zugleich mit Wirkung für und gegen die Rechtsnachfolger beider Parteien.

(14) Der Verkäufer garantiert, dass er zur Einräumung der Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Software berechtigt ist und - insbesondere - dass keine Nutzungsrechte Dritter bestehen, die der Rechtseinräumung gemäß dieses Vertrages entgegenstehen.



§ 5 Layout, Webdesign, Logo, Texte und Bilder

(1) Der Käufer erwirbt das Layout/Webdesign, Logo, Texte und Bilder (nachfolgend „Content“ genannt) des Projektes vom Verkäufer. Bei den Texten handelt es sich überwiegend um ART DER TEXTE WIE RATGEBER/ARTIKEL/ NEWS (teilweise mit Bildern).

(2) Der Verkäufer räumt dem Käufer mit Bezahlung des Kaufpreises (§ 8 dieses Vertrags) ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares, dauerhaftes, unwiderrufliches und unkündbares Recht am Content vom Projekt in jeder Form ein. Es gelten auch hier entsprechend die Nutzungsrechte nach § 4 Abs. 5 bis 13 dieses Vertrags.

(3) Der Verkäufer garantiert, dass er zur Einräumung der Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Content berechtigt ist und - insbesondere - dass keine Nutzungsrechte Dritter bestehen, die der Rechtseinräumung gemäß dieses Vertrages entgegenstehen.

 

§ 6 Kundenstamm

(1) Der Verkäufer verkauft und überträgt exklusiv den Kundenstamm an den Käufer. Der Verkäufer wird die Kunden per E-Mail über die Projektübernahme informieren und die Kunden auf ihr Recht zum Widerspruch hinsichtlich der Übergabe ihrer Daten an den Käufer informieren.

(2) Etwaige Verträge oder Bestätigungsemails mit den Kunden werden dem Käufer übergeben.

 

§ 7 Einweisung / Schulung

(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer und seinen Mitarbeitern bei der Software und dem Projekt eine Einweisung bzw. Schulung per E-Mail, Telefon oder vor Ort zu erteilen. Diese Hilfe wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsschluss geleistet.

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, die Kontaktdaten seiner freien Mitarbeiter / Agenturen, die mit dem Projekt beschäftigt waren bzw. sind, dem Käufer zu übergeben.

 

§ 8 Kaufpreis

(1) Für das Projekt wird ein Gesamtpreis von EURO XX.XXX,- (Netto) (in Worten:____________) vereinbart. Verkäufer und Käufer sind sich darüber einig, dass sich der Preis wie folgt zusammensetzt:

  • Domains/Marke: € X.XXX,-,

  • Individualsoftware: € X.XXX,-,

  • Layout/Webdesign, Logo, Texte/Bilder: € X.XXX,-,

  • Kundenstamm: € X.XXX,-,

  • Einweisung/Schulung: € X.XXX,-.

Da es sich nach Ansicht des Verkäufers um eine (Teil-)Betriebsveräußerung handelt, ist der Verkauf nicht umsatzsteuerbar. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer eine entsprechende Rechnung auszustellen.

(2) Der Kaufpreises wird vom Käufer im Voraus an den Verkäufer bezahlt. Die Zahlung hat spätestens binnen 14 Tagen, nach Gegenzeichnung dieses Vertrages, zu erfolgen. Der Käufer zahlt den Kaufpreis per Banküberweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:

Bank:

IBAN:

BIC:

(Anm.: Denkbar ist auch die Abwicklung über einen Treuhanddienst/Notar oder 50% des Kaufpreises sofort und 50% nach Übergabe des Projektes)

 

§ 9 Abwicklung des Vertrags

(1) Der Verkäufer verpflichtet sich unverzüglich nach Kaufpreiseingang, spätestens jedoch

10 Tage danach sämtliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die

erforderlich sind, die Umschreibung der Domains auf den Käufer zu bewirken.

(2) Binnen gleicher Frist wird der Verkäufer Software, Content und Kundenstamm der Webseiten an den Käufer mittels geeigneter Speichermedien (CD-ROM, USB-Stick o.Ä.) übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Übergabe der Inhalte auch durch Übermittlung der Zugangsdaten für das Projekt erfolgen und durch Abtretungserklärung / Vertragsübernahme des Webservers samt Software, Content und Kundenstamm bei dem Provider des Verkäufers:_____________________________________(Adresse Provider). Im Falle der Abtretungserklärung / Vertragsübernahme verpflichten sich der Verkäufer und Käufer mit dem Provider einen entsprechenden Vertrag zur Übernahme zu schließen.

(3) Sollten bis zur vollständigen Übertragung (§ 2 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 dieses Vertrags) der Kaufgegenstände (§§ 1 bis 7 dieses Vertrags) Dritte gegen den Verkäufer Ansprüche im Zusammenhang mit den Domains, insbesondere Löschungsansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer hiervon unverzüglich zu unterrichten. In diesen Fällen ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen sind dem Käufer rückzugewähren.

(4) Unverzüglich, nachdem die Domain und die Inhalte auf den Käufer übertragen wurden,

ist der Käufer verpflichtet, auf der Internetseite, insbesondere im Impressum den neuen Domain-Inhaber und Seitenbetreiber korrekt wiederzugeben.

 

§ 10 Gegenseitige Freistellung

(1) Der Verkäufer stellt den Käufer jeweils von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Übertragung der Kaufgegenstände auf den Käufer gegen den Käufer geltend machen.

(2) Umgekehrt stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die

diese im Zusammenhang mit der Fortnutzung der Kaufgegenstände durch den Käufer oder Dritte gegen den Verkäufer geltend machen.

 

§ 11 Haftung

(1) Der Verkäufer versichert, dass ihm bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages nicht bekannt geworden ist, dass Ansprüche Dritter auf Inhalte, Marken, Bezeichnungen oder anderen Bestandteilen des Projektes oder der Domain oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Nutzung des Projektes oder der Domain gerichtlich oder außergerichtlich (z.B. Abmahnungen, Geltendmachung von Markenverletzungen, Dispute-Eintrag) geltend gemacht worden wären, und dass es ihm nicht bekannt ist, dass solche Ansprüche bevorstünden. Der Verkäufer versichert weiter, dass er Dritten keine Rechte (z.B. Lizenzen, Sicherungsrechte oder Nutzungsrechte) an dem Projekt oder der Domain eingeräumt hat.

(2) Eine über die Richtigkeit dieser Zusicherungen hinausgehende Gewährleistung für Rechtsmängel, die das Projekt oder die Domain betreffen, ist ausgeschlossen.

(3) Die im Projekt implementierte Software und die Programmierung der Webseiten haben die vereinbarte Beschaffenheit, eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software und Programmierung dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software oder der Programmierung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(3) Sofern der Käufer Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Zuständigkeit des für den Wohnort des Verkäufers zuständigen Gerichts vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

 

Ort / Datum:                                            Ort / Datum:

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Unterschrift Käufer                           Unterschrift Verkäufer

 






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2) Paragraphen: Vege / Fotolia.com